• Verfahren nach BImSchG

  • Neubau und Zulassung

  • Modernisierung

  • Kulturlandschaft bewahren und gestalten

Erstellung von Unterlagen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Für die Errichtung, den Betrieb oder eine Änderung von Tierhaltungs-, Landwirtschafts-, Gewerbe- und Industrieanlagen, die starke Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft haben, ist eine Genehmigung erforderlich. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein umfassendes Verfahren und schließt andere Zulassungen wie z.B. die Baugenehmigung mit ein. Anträge auf eine wasserrechtliche Genehmigung müssen für eine Genehmigung nach BImSchG gesondert gestellt werden.

Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob die Vorschriften unteranderem zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz vor Lärm, zur Abfallvermeidung und –verwertung, zum Natur- und Gewässerschutz eingehalten werden. Je nach Größe der Anlage wird das Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Weiterhin kann für einige Anlagenarten eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein.

Unsere Leistungen

  • Neugenehmigung nach §4 BImSchG
  • Antrag nach §16 BImSchG
  • Änderungsanzeigen nach §15 BImSchG
  • Prüfung der gesetzlichen Anforderungen und Beratung
  • Erstellung und Koordinierung aller verfahrensrelevanter Antragsunterlagen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen, Gutachten und Prognosen
  • termingerechtes Projektmanagement
  • Bearbeitung von Behördenanfragen
  • fachliche Unterstützung bei Erörterungsterminen
  • Prüfung des Genehmigungsbescheides

Erstellung von Berichten nach EU-Richtlinie 2010/75/EU - Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Ziel der Industrieemissionsrichtlinie (engl. Industrial Emissions Directive IED) ist eine europaweite Festlegung von Emissionsgrenzwerten, strengere Vorgaben zur Überwachung von Genehmigungsauflagen und zur allgemeinen Überwachung von Anlagen, insbesondere von Fristvorgaben für Vor-Ort-Überwachungen. Im Rahmen der IED soll bei Stilllegung von Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser erfolgen. Dafür kann bei einem Genehmigungsverfahren ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erforderlich sein.

Betreiber von IED-Anlagen haben gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2010/75/EU (umgesetzt in §31 Abs. 1 BImSchG) eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Dabei sind Informationen auf der Grundlage der Ergebnisse der Emissionsüberwachung und sonstige erforderliche Daten, die der zuständigen Behörde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen ermöglichen vorzulegen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung zur Notwendigkeit eines Ausgangszustandsberichtes (AZB)
  • Ausgangszustandsbericht zur Ermittlung der eingesetzten gefährlichen Stoffe für Boden und Grundwasser
  • Jahresbericht gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2010/75/EU

Erstellung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchtung (UVU)

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf die Umwelt (Schutzgüter wie Mensch, Pflanzen und Tiere) ermitteln, beschreiben und bewerten. Im Scopingtermins wird der Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Behörden abgestimmt. Je nach Umfang der Untersuchung können Sondergutachten wie Biotopkartierung, Immissionsprognosen, faunistische und floristische Untersuchungen, forstwissenschaftliche Gutachten und Landschaftsbildanalysen notwendig sein.

Die Größe Ihrer Anlage bestimmt, ob eine standortbezogene bzw. allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig ist oder ob eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchgeführt werden muss. Die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden zusammengefasst und zusammen mit allen Antragsunterlagen der zuständigen Behörde für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) übergeben.

Unsere Leistungen

  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §3c UVPG
  • standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach §3c UVPG
  • UVP-Bericht (Umweltverträglichkeitsstudie) zur Prüfung der Umweltverträglichkeit nach UVPG
  • fachliche Unterstützung und Vertretung bei Scoping- und Erörterungsterminen
  • Beauftragung von externen Sachverständigen für Sondergutachten (Biotopkartierung, forstwissenschaftliches Gutachten - Waldgutachten)
  • Koordinierung und Organisation der verschiedenen Bearbeitungsstufen

Gewässerschutz

Ziel des Gewässerschutzes ist eine Verschlechterung des Gewässerzustandes zu verhindern, die Gewässer in einen guten ökologischen wie auch chemischen Zustand zu bringen und einen guten mengenmäßigen Zustand des Grundwasser zu erreichen. Einschließlich soll die Verschmutzung durch „höchst bedenklich“ eingestufte Stoffe (prioritäre Stoffe) reduziert werden, wie zum Beispiel Pestizide und Schwermetalle.

Unsere Leistungen

  • Erstellung des Antrages zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach dem WHG
  • Erstellung von Konzepten zur Lagerung, zum Umschlagen und zum Abfüllen wassergefährdender Stoffe

Fachplanung für den vorbeugenden Brandschutz

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Oberlandesgericht Münster 10A363/86 vom 11. Dezember 1987

"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetztes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."
Werner von Siemens, 1880

Wir beraten private und öffentliche Bauherren, Generalunternehmer, Architekten und Ingenieurbüros im Vorfeld und bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, der Ausschreibung und Ausführungsplanung.

Unsere Leistungen

  • Bestandsanalysen
    • Untersuchung in Bezug auf den baulichen, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutz
    • Schwachstellenanalyse, Umsetzung der Anforderungen gemäß dem anzuwendenden Baurecht zum Zeitpunkt der Genehmigung/Errichtung
    • Anfertigung von Soll-Ist-Vergleichen
    • Erstellung von Interimskonzepten
  • Machbarkeitsstudien
    • äußere Erschließung, Zugänglichkeiten und Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung
    • Rettungskonzept
    • bautechnische Brandschutzmaßnahmen
    • anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
  • Brandschutzkonzepte/Brandschutznachweise für Regel- und Sonderbauten
    • Risikoanalysen auf der Grundlage von eigenen Angaben des Bauherren
    • Festlegung der bauaufsichtlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Vorschriften und technischen Baubestimmungen
    • Anfertigung von Brandschutzplänen
    • Ermittlung der Brandlasten
    • rechnerischer Nachweis nach DIN 18230
    • Nachweis der zulässigen Brandabschnitte
    • brandschutztechnische Stellungnahme
    • Evakuierungsberechnung
    • Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden bzw. Prüfingenieuren, der Feuerwehr und den Versicherungen
  • Brandschutzordnung
    • Aufstellung von Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 und BGV A8
    • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Feuerwehrpläne
    • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 mit allg. Objektinformationen
    • detaillierte Gebäudepläne für die Einsatzplanung
    • Alarm- und Einsatzpläne, Gefahrenabwehr- und Katasrophenschutzpläne sowie Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Flucht- und Rettungspläne
    • Anfertigung der Flucht- und Rettungspläne nach BGV A8, §55 ArbStättV und DIN ISO 23601 mit der Bradnschutzordnung Teil A

Erarbeitung weiterer Fachgutachten

  • landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Kompensationsplanung (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung)
  • Prüfung der Störfallrelevanz nach 12. BImSchV
  • Beurteilung der Auswirkung auf Natura2000-Gebiete (z.B. FFH-Screening)
  • Schornsteinhöhenberechnung
  • Emissionserklärung nach 11. BImSchV
  • PRTR-Bericht
  • Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituation für Geruch, Ammoniak, Staub und mehr